Rüsselsheim – Erkranken Reisende bei einer Pauschalreise in einem Hotel an einem Magen-Darm-Virus, muss dafür nicht in jedem Fall der Veranstalter haften. Vielmehr kommt es darauf an, ob das Hotel wirklich Verursacher der Erkrankung war, zum Beispiel ob es dort verunreinigte Getränke gab.
Das entschied das Amtsgericht München, so die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell». In dem verhandelten Fall hatte der Kläger eine Flugpauschalreise nach Rhodos gebucht. Bereits in der ersten Nacht seien er und seine Lebensgefährtin an einem Magen-Darm-Virus erkrankt. Da sich in den folgenden Tagen der Gesundheitszustand nicht besserte, organisierten sie sich auf eigene Faust eine Rückreise. Da auch zahlreiche andere Hotelgäste erkrankt seien, liege die Verantwortung dafür beim Hotel beziehungsweise beim Veranstalter, so die Urlauber. Sie forderten deshalb eine Rückzahlung des Reisepreises, Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, Schmerzensgeld und die Erstattung zusätzlicher Kosten.
Der Veranstalter argumentierte dagegen, dass das Hotel nicht für den Ausbruch verantwortlich gewesen sei, sondern sich die erkrankten Urlauber über verschiedene Quellen angesteckt haben müssten. Zudem habe man verschiedene Maßnahmen ergriffen, zum Beispiel sei die Desinfektion verstärkt worden. Proben von Nahrungsmittel und Wasser hätten keine Krankheitserreger gezeigt. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab (Az.: 283 C 9/15).
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(dpa/tmn)