Wer Familienmitglieder pflegt, ist oft dauerhaft körperlichen und seelischen Belastungen ausgesetzt. Auch für die pflegebedürftige Person ist die Situation oft nicht einfach. Umso wichtiger ist es für alle Beteiligten, einmal abschalten zu können und die Abwechslung an einem attraktiven Feriendomizil zu genießen. Besondere Reiseangebote machen das möglich.
Planvoll in die Ferien
Oft ist den Betroffenen gar nicht bewusst, dass es einen besonderen Urlaub für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige gibt. Dabei ist das Angebot sogar recht vielfältig: Aufenthalte in Ferienwohnungen sind ebenso möglich wie solche in Pflegehotels. Auch Kreuzfahrten mit Betreuung werden angeboten.
Wichtig ist auf jeden Fall eine sorgfältige Planung des Urlaubstrips: Sie stellt sicher, dass er maximale Erholung bringt. Wenn Pflegebedürftige und ihre Angehörigen das erste Mal zusammen auf Reisen gehen, ist oft guter Rat wichtig. Ansprechpartner sind in so einem Fall die Sozialstationen, Pflegestützpunkte und natürlich der Pflegedienst daheim.
In erster Linie ist in der Planungsphase auf Folgendes zu achten:
- Alle notwendigen Pflegemaßnahmen müssen am Urlaubsort genauso vorhanden sein wie zu Hause
- Im Fall eines medizinischen Notfalls muss kompetente, professionelle Hilfe schnell vor Ort sein, und das Tag und Nacht
- Das Klima am Reiseziel sollte für den oder die pflegebedürftige Person kein Problem darstellen
Wichtig: Die pflegegerechte Ausstattung am Urlaubsort
Nachdem das Ziel der Reise fest steht und die Art der An- und Abreise geklärt sind, muss das passende Hotelzimmer oder die passende Ferienwohnung gefunden werden. Ein pflegegerechtes Domizil ist barrierefrei, besitzt an allen wichtigen Orten Aufstehhilfen, Haltegriffe an Bad und Toilette sowie ein Pflegebett. Auch die notwendigen Hilfsmittel müssen vorhanden sein. Was ist vor Ort bereits vorhanden? Was muss mitgebracht werden? Diese Fragen sind vor Reiseantritt mit dem Reiseveranstalter, dem Hotel oder dem Vermieter einer Ferienwohnung zu klären.
Ein weiterer, wichtiger Punkt ist die Mobilität am Reiseziel. Nur wenn sie gesichert ist, können Ausflüge, Besichtigungen und Exkursionen geplant und realisiert werden. Je nach Schweregrad der gesundheitlichen und mobilen Einschränkungen muss deshalb ein Rollator, ein Rollstuhl oder Elektrorollstuhl am Urlaubsort vorhanden sein.
Mindestens ebenso wichtig ist die Option, eine Tages- oder Kurzzeitpflegekraft zu engagieren, wenn pflegende Verwandte am Urlaubsort auch mal etwas alleine unternehmen wollen. Wenn während der Ferien eine Physio- oder Ergotherapie durchgeführt werden muss, ist ebenfalls vor Reiseantritt zu klären, ob das möglich ist.
Stichwort Kosten: Einige der finanziellen Aufwendungen für eine pflegebedürftige Person im Urlaub werden von der Pflegeversicherung bezahlt. Voraussetzung ist der Pflegegrad 2, möglich sind eine (auch stundenweise) Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie die Beauftragung eines Pflegedienstes. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung lassen sich unter Umständen mit einem Entlastungsbetrag verrechnen.
Bild: pixabay.com, geralt, 2731339
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