Vor der Reise gegen Masern impfen lassen

Berlin – Eine Maserninfektion kann gerade für Erwachsene gefährlich sein. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt daher allen nach 1970 Geborenen, sich nachträglich einmalig impfen zu lassen.

Das gilt zumindest dann, wenn sie nicht schon im Kindesalter zweimal geimpft wurden oder wenn sie die Masern hatten. Wer vor 1970 geboren ist, hat die Krankheit meistens schon als Kind durchgemacht und ist dadurch immun.

Besonders Menschen, die häufig reisen, sollten ihren Impfstatus prüfen, empfiehlt das Centrum für Reisemedizin (CRM). Denn weltweit nähmen derzeit Maserninfektionen zu. Vor allem betreffe das Reisen nach Thailand und Neuseeland sowie nach Nigeria, in den Kongo und in die Ukraine. Da Masernviren hochansteckend seien, sollten Reisende spätestens 15 Tage vor dem Abflug eine fehlende Impfung gegen Masern nachholen.

Ab März 2020 gilt in Deutschland außerdem das Masernschutzgesetz. Eltern drohen dann Bußgelder bis zu 2500 Euro, wenn sie vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nicht nachweisen können, dass diese geimpft sind. Die Impfpflicht gilt ebenso für Beschäftigte in diesen Einrichtungen, die nach 1970 geboren wurden.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

(dpa)

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