Frankfurt/Main – Einigen ist die Tablette einfach zu groß, andere brauchen eine kleinere Dosis: In solchen Fällen greifen viele einfach zu einem Küchenmesser. Davon rät die Landesapothekerkammer Hessen aber ab. Denn ebenso wie andere Küchenutensilien kann solch ein Messer mit Keimen belastet sein.
Wer die Arznei halbieren oder vierteln möchte, sollte lieber auf einen Tablettenteiler zurückgreifen. Die Packungsbeilage, der Arzt oder Apotheker geben zudem Aufschluss darüber, ob man die Tablette überhaupt teilen darf. Sogenannte Retardtabletten etwa, bei denen der Wirkstoff verlangsamt freigesetzt wird, haben oft einen speziellen Überzug und sollten meist nicht zerstückelt werden. Denn diese Schicht soll verhindern, dass säureempfindliche Bestandteile der Arznei im Magen zerstört werden.
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(dpa/tmn)