So können Privatversicherte bei den Beiträgen sparen

Düsseldorf – Wenn die private Krankenversicherung mit der Zeit zu teuer wird, gibt es Möglichkeiten, den Beitrag zu senken. Versicherte sollten genau abwägen, was für sie das Beste ist.

Am einfachsten ist es, die Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten zu erhöhen, rät Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Versicherte können ihren Anbieter bitten, die Prämien für verschiedene Selbstbehalte durchzurechnen.

«Um abzuschätzen, ob sich das Angebot lohnt, teilt man den Selbstbehalt durch zwölf und addiert ihn auf den monatlichen Beitrag», erklärt Weidenbach. Deutliche Ersparnisse gegenüber dem alten Beitrag rechtfertigen eine Erhöhung des Selbstbehalts. Zu hoch sollte dieser aber nicht sein. Die Stiftung Warentest empfiehlt, einen Eigenanteil über 1000 Euro zu vermeiden. Zudem lohnt es sich, Geld anzusparen. In der Regel ist es nicht möglich, den Selbstbehalt später wieder zu senken. Der Versicherer muss zustimmen. Meist verlangt er eine erneute Gesundheitsprüfung.

Den Vertrag zu kündigen, ist selten sinnvoll. Dann gehen die Altersrückstellungen vollständig oder zum Teil verloren. Privat Krankenversicherte haben aber das Recht, bei ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft in einen anderen Tarif zu wechseln – und die Rückstellungen so zu erhalten. Besonders für lang Versicherte kann sich das lohnen. Mitunter können sie in einen Tarif mit ähnlichen Leistungen wechseln, der deutlich günstiger ist.

Allerdings sei der Tarifwechsel nicht ganz ohne Hürden. Bianca Boss vom Bund der Versicherten empfiehlt deshalb: «Weisen Sie den Versicherer auf Ihr Recht zu wechseln hin, er soll passende Tarife, deren Leistungen, Unterschiede und den Beitrag aufschlüsseln.» Das Wichtigste sei, genau darauf zu achten, wo es beim neuen Tarif Leistungseinschränkungen gibt. «Die Krux steckt im Detail.» Der Versicherte muss überlegen, welche Einschränkungen ihm die Ersparnisse wert sind. Leistungen wie Zahnersatz sollten gerade im Alter nicht reduziert werden. Am besten lassen Versicherte sich beim Tarifwechsel unabhängig beraten.

Den privat Krankenversicherten stehen allein wegen Zweifeln an der Unabhängigkeit des an Beitragserhöhungen beteiligten Treuhänders keine Rückerstattungen zu. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschieden. (Az. IV ZR 255/17)

Demnach ist es nicht Sache der Zivilgerichte, die Unabhängigkeit nachzuprüfen, wenn Kläger sich gegen gestiegene Beiträge wehren. Denn alle Treuhänder werden vor Beginn ihrer Tätigkeit durch die Aufsichtsbehörde Bafin überprüft. Etliche Amts- und Landgerichte hatten in jüngster Zeit Klägern Geld zugesprochen, weil sie den Treuhänder für angreifbar hielten. Die Spezialisten, die sämtliche Prämienänderungen absegnen müssen, arbeiten oft über längere Zeit intensiv mit dem Versicherer zusammen und bekommen von ihm viel Geld.

Laut BGH ist das allein aber kein Grund, Erhöhungen für unwirksam zu erklären. Ob angehobene Beiträge korrekt berechnet und ausreichend begründet wurden, bleibt selbstverständlich gerichtlich überprüfbar.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

(dpa)

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