Köln – Ob selbstgenäht oder gekauft: Die Bundesregierung empfiehlt, im Kampf gegen die Corona-Pandemie sogenannte Alltagsmasken zu tragen. Und in manchen Regionen sind sie sogar Pflicht. Doch was ist mit Kindern? Auch die können eine solche Maske tragen – allerdings nur unter gewissen Bedingungen und ab einem gewissen Alter, erklärt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).
Denn damit die Maske andere Menschen gut schützt und dabei den Träger nicht zusätzlich gefährdet, sollte man ein paar Punkte beachten: So muss die Maske Kinn bis Nasenrücken vollständig bedecken und dabei keine Öffnungen bilden. Einmal aufgesetzt, sollte der Träger sie möglichst nicht berühren. Vor allem letzteres klappt bei Kindern vermutlich nur, wenn Eltern immer wieder darauf hinweisen – je jünger das Kind, desto öfter. Dadurch gibt es auch eine lose Altersgrenze: Kinder unter zwei Jahren werden wohl kaum eine Maske tragen können, so die Experten.
Bei Älteren kann man es aber wenigstens probieren, zumindest in öffentlichen Verkehrsmitteln oder beim Einkaufen. Beim Toben an der frischen Luft – einfach so oder, irgendwann mal, auf wieder geöffneten Spielplätzen – kann die Maske dagegen hinderlich oder gar gefährlich sein. Denn dann können Kinder mit dem Gummizug der Maske an Hindernissen und Spielgeräten hängen bleiben (
www.kinderaerzte-im-netz.de).
Fotocredits: Jens Büttner
(dpa/tmn)