Wie Finanzdienstleister Kunden locken

Frankfurt – Siegel sind bewährte Methoden, mit denen Firmen Produkte besser anpreisen und teils verkaufen können. Immer wieder werben auch Unternehmen aus der Finanzbranche etwa mit dem Namen der Bafin – also der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Nicht immer halten sie sich dabei an die Regeln. Mitunter ist der Hinweis auch irreführend. «Eine Aufsicht oder Prüfung durch die Bafin ist kein Qualitätskriterium für die ökonomische Tragfähigkeit», erklärt Lena Ribka vom Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentralen. «Als Gütesiegel für das Produkt sollten Verbraucher das nicht begreifen.»

Name wird häufig missbraucht

Die Bafin beaufsichtigt Finanzdienstleister – prüft etwa, ob sie sich an Regeln und Gesetze halten. Wer in Deutschland etwa Versicherungs- oder Bankgeschäfte betreiben, Finanz- sowie Zahlungsdienstleistungen erbringen, oder Investment verwalten will, braucht dafür meist eine Erlaubnis der Bafin. Empfehlungen oder Bewertungen der Produkte gehören nicht zu den Aufgaben der Behörde.

Dennoch nutzen immer wieder Firmen den Namen der Bafin als Qualitätsbeweis. Dagegen geht die Wettbewerbszentrale vor, eine Institution der Wirtschaft gegen unlauteren Wettbewerb.

Syndikusanwalt Peter Breun-Goerke vertritt sie: «Teilweise nennen die Anbieter schlicht falsche Tatsachen. So behauptete etwa ein Spendeninformationsportal, dass es von der Bafin als einziges Portal eine Freigabe erhalten habe. Das stimmte aber nicht.» Stattdessen hatte das Portal bei der Behörde angefragt, ob es deren Aufsicht unterliegt – und die Mitteilung, dass es keine spezielle Erlaubnis brauche, auf seiner Homepage als erfolgte Prüfung uminterpretiert.

Bafin prüft nur gesetzliche Mindeststandards

Breun-Goerke kennt solche Fälle. Ob ein Finanzdienstleister, der Immobilien vermittelt, eine Plattform für Krypto-Crowdfunding oder ein Unternehmen, das Lebensversicherungen aufkauft: Sie alle warben mit der Bafin – teils sogar mit dem Logo der Aufsichtsbehörde. «Für Verbraucher erweckt das den Eindruck, als ob die Bafin tatsächlich die Art und Weise der Geldanlage überprüft», sagt Breun-Goerke. «Teilweise sehen wir auch Fälle, bei denen Unternehmen aus der Finanzbranche angeben, dass ihr Prospekt von der Bafin ‚gebilligt‘ oder ‚gestattet‘ wurde», erzählt Ribka. Auch das erlaube das Gesetz bei bestimmten Produkten wie Vermögensanlagen nicht.

Wer Wertpapiere oder Vermögensanlagen anbietet, muss vorher ein Prospekt veröffentlichen, das die Produkte beschreibt. Die Bafin muss dieses Dokument vorab billigen. «Die Aufsicht prüft dabei nicht, ob das Produkt gut oder die angegebene Rendite realistisch ist», erklärt ein Bafin-Sprecher. «Stattdessen geht es darum, ob im Prospekt die gesetzlichen Mindestangaben enthalten sind.» Ob er vollständig und verständlich ist oder ob es offensichtliche Widersprüche gibt.

Bafin-Logo ist tabu

Unterliegen Unternehmen der Aufsicht, müssen sie darauf im Impressum hinweisen – das gilt etwa für Banken, Versicherungen, Kapitalverwaltungsgesellschaften. Laut einer Richtlinie dürfen darüber jedoch lediglich neutral informieren. Sobald die Werbung unsachlich sei «und beim Verbraucher falsche Vorstellungen über Art und Umfang der Aufsicht hervorruft, beanstanden wir dies», erklärt der Sprecher. Die Nutzung des Bafin-Logos sei tabu, auch die Nennung in Verbindung mit erdachten Siegeln, untersagt die Behörde.

«Stößt ein Verbraucher im Netz auf wirklich prominente Werbung mit der Bafin, sollte er skeptisch sein», rät Ribka. «Gibt es einen Prospekt, ist es sinnvoll, die Finanzzahlen, genannte Risiken, Anlagebedingungen und Anlagestrategie durchzuarbeiten.» Ist für das Produkt kein Prospekt nötig, ist noch mehr Vorsicht geboten.

Fotocredits: Christin Klose,Arne Dedert,Marktwächter Finanzen,Assia Helmich
(dpa/tmn)

(dpa)

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