Düsseldorf – Endlich fertig mit dem Studium, aber der Blick auf die eigene Finanzlage ist ernüchternd: Schulden, nichts als Schulden.
Das ist mitunter bei Jungakademikern der Fall, die ihre Zeit an der (Fach-)Hochschule mit Bafög, das zur Hälfte zurückgezahlt werden muss, oder mit einem Studienkredit finanziert haben.
Wird dann noch in einer solchen Phase eine Familie gegründet oder ein Darlehen aufgenommen, dann kann es für den Verschuldeten finanziell eng werden. Doch welche Wege gibt es, damit Betroffene nicht in eine Schuldenfalle tappen? Das Beruhigende: Jungakademiker haben Zeit.
Fristen für die Rückzahlung
Haben sie Bafög bezogen, dann müssen sie mit der Rückzahlung erst fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit beginnen. Das Darlehen kann innerhalb von bis zu 20 Jahren in Mindestraten, die bei 105 Euro pro Monat liegen, zurückgezahlt werden. Wer weniger als 1070 Euro im Monat verdient, kann die Rückzahlung aussetzen. Wer das Studium nach März 2001 begonnen hat, muss höchstens 10000 Euro zurückzahlen. Auch bei einem Studienkredit werden die Jungakademiker nicht gleich zur Kasse gebeten. «Die meisten Anbieter gewähren den Darlehensnehmern eine Verschnaufpause von ein bis zwei Jahren nach dem Examen», sagt Ulrich Müller vom Centrum für Hochschulentwicklung in Gütersloh.
Hilfe durch eine Schuldnerberatung
Aber in manchen Fällen hilft auch das nicht. Immer mehr Schulden häufen sich an. Der Dispokredit ist dauerhaft ausgeschöpft, Mahnungen flattern ins Haus. Damit die Finanzprobleme Betroffenen nicht über den Kopf wachsen, sollten sie früh professionelle Hilfe nutzen. Das kann eine gemeinnützige Schuldnerberatung sein oder ein auf Schuldnerberatung spezialisierter Rechtsanwalt. Von einem neuen Kredit zur Bedienung des alten Kredits, bei denen der Anbieter auf eine Auskunft bei der Schufa verzichtet, sollten Verschuldete die Finger lassen. «Denn sie sind häufig keine Hilfe, sondern der Einstieg in die Überschuldung», so Marcus Köster, Jurist im Fachbereich Kredit und Entschuldung bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.
Ist der Kredit geplatzt und die Forderung tituliert, kann es passieren, dass ein Pfändungsbescheid zugestellt wird. Den Betroffenen stehen hierbei gesetzliche Freibeträge zu, damit sie weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Dafür muss das Girokonto des Schuldners in ein Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) umgewandelt werden. «Das kann der Verbraucher bei seiner Bank beantragen», erklärt Köster. Bei einem P-Konto bleibt ein monatlicher Grundfreibetrag von 1133,80 Euro vor einem Zugriff unangetastet. Wer eine Familie zu versorgen hat, erhält weitere Freibeträge.
Mit Gläubigern einigen
Ein Experte von der Schuldnerberatung oder ein Anwalt können nun Wege aus der Schuldenspirale freimachen. Die Vorgehensweise ist so: «Zunächst listet ein Berater gemeinsam mit dem Verbraucher auf, welche Schulden vorhanden sind und wie viel an Einkommen zur Verfügung steht», erläutert Andre Kraus. Der Kölner Fachanwalt für Insolvenzrecht von der Kraus Ghendler Anwaltskanzlei ist unter anderem auf Schuldnerberatung spezialisiert. Im nächsten Schritt werden die Forderungen der Gläubiger rechtlich geprüft und die Gläubiger angeschrieben. Ziel ist eine außergerichtliche Einigung. Die Lösung kann etwa eine Ratenzahlung oder ein Teilerlass der Schulden sein.
Scheitert ein solcher Einigungsversuch, dann muss der Verschuldete Verbraucherinsolvenz beantragen. Ein solcher Antrag wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt.
Fotocredits: Christin Klose,Carsten Hokema,Verbraucherzentrale NRW,Kraus Ghendler Ruvinskij
(dpa/tmn)