Berlin – Ob Krone, Brücke, Implantat oder Inlay: Zahnersatz ist teuer. Gesetzlich Krankenversicherte müssen oft einen Teil der Kosten aus eigener Tasche aufbringen – je nach Bundesland bis zu 1228 Euro für Zahnersatz, wie eine
Statistik der Barmer Krankenkasse zeigt.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt Versicherten einen festen Zuschuss – sie übernimmt aber meist nur die Hälfte der Kosten für die sogenannte Regelversorgung.
«Für alle, die mit den Regelleistungen der GKV, etwa eine Metallkrone ohne Verblendung, zufrieden sind, rechnet sich eine Zahnzusatzversicherung oft nicht», erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW. Wer keine Zusatzversicherung hat und die Kassenleistung wünscht, sollte seinen Zahnarzt darauf hinweisen.
Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich vor allem für Menschen, die Wert auf hochwertigen Zahnersatz legen, erklärt René Neumann vom Verband der Privaten Krankenversicherung. «Mit der Police können Kassenpatienten ihre Eigenbeteiligung senken und bis zu 100 Prozent abdecken», sagt Neumann.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Damit der Vertrag überhaupt zustande kommt beziehungsweise der Versicherte den regulären Beitrag zahlt, sollte der Zahnarzt jedoch noch keinen Zahn als behandlungsbedürftig eingestuft haben.
Deshalb rät Weidenbach: «Mit circa Mitte 30 sollte der Schutz im Idealfall bestehen.» Sie verweist auf Statistiken, nach denen Zahnersatz häufig erst ab Mitte 30 bis Anfang 40 nötig ist.
Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen will, muss meist einige Gesundheitsfragen beantworten. «Die Fragen sollten Verbraucher korrekt beantworten, sonst riskieren sie ihren Versicherungsschutz», erklärt Weidenbach.
Preise und Leistungen genau vergleichen
Die Beitragshöhe richtet sich unter anderem nach dem Eintrittsalter des Versicherten, aber auch nach den Leistungen und dem Zustand des Gebisses. Daher sind Angaben, wie teuer eine solche Police ist, pauschal nicht möglich. Zudem gibt es Verträge, bei denen der Beitrag mit dem Alter steigt.
Verbraucher sollten sich vor einem Vertragsabschluss überlegen, welche Leistungen die Zahnzusatzversicherung genau abdecken soll. Einige Tarife übernehmen neben den Kosten für Zahnersatz etwa zusätzlich Kosten einer professionellen Zahnreinigung oder für Kieferorthopädie. Ein Vergleich der Leistungen und Preise lohnt.
Verschiedene Optionen bei der Kostenübernahme
Auch bei der Kostenübernahme gibt es verschiedene Optionen. «Zum Beispiel, der Versicherte bekommt einen pauschalen Prozentsatz, etwa 30 Prozent des gesamten Rechnungsbetrags erstattet», erklärt Neumann. Der pauschale Prozentsatz sei meistens auf maximal 80 oder 90 Prozent des Rechnungsbetrags begrenzt. Wobei der Anteil anderer Kostenträger eingerechnet wird, also der GKV-Anteil.
Eine andere Option: Der Versicherte bekommt einen pauschalen Prozentsatz der verbleibenden Kosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.
Die Versicherung sollte immer den 2,3-fachen Satz der Regelhöchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erstatten. «Eine Begrenzung bis zu dem Höchstsatz der GOZ, dem 3,5-fachen Satz, reicht meist aus», sagt Weidenbach.
Zudem sollte der Vertrag die Höhe der jährlichen Erstattung nicht begrenzen. Denn liegt diese etwa bei maximal 10000 Euro, bleibt der Versicherungsnehmer bei einer größeren Zahnbehandlung au Kosten sitzen, die diesen Rahmen übersteigen.
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(dpa/tmn)