Berlin – Eine Familie zieht ins Eigenheim. Monat für Monat zahlt das Paar das Immobiliendarlehen ab. Doch dann stirbt der Hauptverdiener unerwartet. Der Partner ist mit seinem Einkommen kaum in der Lage, die Kreditraten zu stemmen. Und nun?
Damit die Familie in Fällen wie diesem nicht in ein finanzielles Loch fällt, ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll. «Bei seinem Tod erhalten die Hinterbliebenen einen festgelegten Betrag, die Todesfallsumme», erläutert Mathias Zunk vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Damit können sie in diesem Fall das Darlehen tilgen.
Der Abschluss ist aber nicht nur für Familien mit einer laufenden Immobilienfinanzierung sinnvoll, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW. Auch für Paare mit Kindern ist das eine wichtige Absicherung. «Im Prinzip kann bei einer Risikolebensversicherung jeder begünstigt werden», erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV).
In welcher Höhe die Todesfallsumme ausfällt, bestimmt der Kunde bei Vertragsabschluss. Läuft die Police zu Lebzeiten des Versicherten aus, werden keine Leistungen fällig.
Bei der klassischen Form der Risikolebensversicherung bleibt die Versicherungssumme während der Laufzeit unverändert – wenn nicht die dynamische Erhöhung vereinbart wurde. «In dem Vertrag sollte aber eine Nachversicherungsgarantie enthalten sein», rät Weidenbach. So kann die Versicherungssumme später, falls erforderlich, erhöht werden – etwa bei der Geburt eines Kindes.
Vor einem Vertragsabschluss sollten sich Verbraucher über die Höhe der Versicherungssumme und die Laufzeit im Klaren werden. «Ein Kriterium kann etwa die Höhe und Laufzeit eines Darlehens sein, das mit der Risikolebensversicherung abgesichert werden soll», so Boss.
Bevor ein Vertrag zustande kommt, wägt die Versicherung erst einmal ihr Risiko ab – und stellt zahlreiche Fragen, in erster Linie nach dem Gesundheitszustand. «Alle Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden», betont Boss.
So will der Versicherer zum Beispiel wissen, ob der Antragsteller raucht oder Motorrad fährt. Wer im Antrag angibt, Nichtraucher zu sein und nach Abschluss der Police Raucher wird, muss dies dem Versicherer nicht mitteilen. «In der Regel bestehen keine Meldepflichten», sagt Weidenbach. Wer unsicher ist, sollte dies in den Vertragsbedingungen nachgucken.
Geben Raucher nach Vertragsbeginn ihren Nikotinkonsum auf, dann sollten Versicherer einen Wechsel in den Nichtrauchertarif ermöglichen. Darauf sollten Raucher bei Vertragsabschluss achten.
Ob sich ein Antragsteller vor Vertragsabschluss von einem Arzt untersuchen lassen muss, hängt von der Höhe der Versicherungssumme ab. «Oft wird eine solche Untersuchung ab einer Summe von 300 000 Euro verlangt», erklärt Weidenbach.
Wie hoch der Beitrag ist, hängt von der Todesfallsumme, dem Eintrittsalter und der Laufzeit ab. «Nach einer Faustregel sollte die Todesfallsumme das Drei- bis Fünffache des Jahresbruttoeinkommens der zu versichernden Person betragen», sagt Boss.
Ein Vorteil: Eine Risikolebensversicherung kostet in der Regel nicht viel, wie die Stiftung Warentest in ihrem
jüngsten Produkttest ermittelt hat. Der 35-jähriger Modellkunde zahlt demnach für eine Versicherungssumme von 250 000 Euro beim günstigsten Anbieter 210 Euro jährlich im Nichtrauchertarif.
Fotocredits: Christin Klose,GDV,Verbraucherzentrale NRW,Bund der Versicherten e.V.
(dpa/tmn)