Berlin – Viele Ausgaben können die Steuerlast senken: Werbungskosten für einen langen Arbeitsweg oder eine Fortbildung, Sonderausgaben wie Unterhaltsleistungen an den Ex-Partner oder auch außergewöhnliche Belastungen zum Beispiel für Krankheitskosten.
Wenn Arbeitnehmer nicht bis zum Steuerbescheid warten wollen, um davon zu profitieren, können sie einen Freibetrag beantragen – dann gibt es gleich ein höheres Nettogehalt, erläutert der Bund der Steuerzahler.
Der Fiskus berücksichtigt über die Freibeträge die Ausgaben bereits beim monatlichen Lohnsteuerauszug. Voraussetzung dafür ist, dass die Aufwendungen mehr als 600 Euro im Jahr betragen. Die Werbungskosten müssen bei mehr als 1000 Euro liegen, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag also übersteigen. Für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung müssen Interessierte ein bundesweit einheitliches Formular verwenden. Dieses steht für 2019 bereits zur Verfügung – zum Beispiel beim
Landesamt für Steuern in Rheinland-Pfalz. Den Antrag kann man auch noch im Laufe des Jahres stellen, dann gilt er aber erst für die Folgemonate.
Grundsätzlich gilt der Freibetrag zwei Jahre lang – es sei denn, in dieser Zeit ändern sich die Lebensumstände. Verkürzt sich etwa der Arbeitsweg durch einen Jobwechsel, müssen Steuerzahler das Finanzamt darüber informieren und den Freibetrag anpassen. Wer den Freibetrag erhält, muss außerdem in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben.
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(dpa/tmn)