Kassel – Im Alltag mag es selten eine Rolle spielen, welche Staatsangehörigkeit Partner haben. Wer sich offiziell binden möchte, hat aber mit einigen Besonderheiten zu tun. Denn dann gilt nicht nur das deutsche Eherecht.
Wenn ein Paar mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten heiratet, muss die Behörde nach diesen beiden Rechtsordnungen prüfen, ob Eheverbote vorliegen und ob der Ausländer in seinem Land überhaupt heiraten dürfte. Wenn dies nach dem Heimatrecht eines Partners nicht erlaubt ist, darf das Paar auch in einem deutschen Rathaus nicht verheiratet werden.
Auch strengere Vorschriften aus dem Ausland gelten
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Verlobten zu nah miteinander verwandt sind. Weil deutsche Standesbeamte das fremde Recht nicht unbedingt kennen, muss der Ausländer ein Ehefähigkeitszeugnis beibringen. Darin bescheinigen Beamte des Heimatstaates, dass der Eheschließung nach ausländischem Recht nichts entgegensteht. Wenn das Herkunftsland kein Zeugnis ausstellt, prüft die Landesjustizverwaltung das fremde Recht, erklärt Frank Müsken, Leiter des Standesamtes der Stadt Kassel.
Eine Ausnahme gilt für Menschen, die neben dem deutschen auch einen ausländischen Pass haben, und für gleichgeschlechtliche Paare. Sie brauchen weder Ehefähigkeitszeugnis noch Befreiung. Für sie gilt ohnehin unabhängig von der Staatsangehörigkeit deutsches Eherecht.
Im Extremfall je nach Land anderer Nachname
Neben dem Ehefähigkeitszeugnis benötigt das Standesamt von jedem Partner einen Geburtsnachweis und einen Identitätsnachweis, also Personalausweis oder Reisepass. Wenn ein Ehepartner schon einmal verheiratet war, muss er beweisen, dass die vorherige Ehe nicht mehr besteht. Hat das Paar schon gemeinsame Kinder, muss es außerdem deren Geburtsurkunden vorlegen.
Die Vorgaben für den eigenen Fall können Paare beim zuständigen Standesamt erfragen. Nach der Trauung melden die Partner die Ehe dann beim Generalkonsulat des Heimatlandes an.
Welchen Nachnamen man führt, hängt auch nach der Heirat von der Staatsangehörigkeit ab. In Ländern wie Spanien haben Ehepaare keinen gemeinsamen Ehenamen. Sofern einer der Ehepartner in Deutschland bleibt, könne man aber auch das deutsche Namensrecht wählen, sagt Marianne Andrae, pensionierte Professorin für Bürgerliches Recht an der Universität Potsdam.
Anwältin: Ehevertrag kann bei Scheidung helfen
Doch nicht nur beim Ehenamen lohnt es sich, genauer hinzusehen. Gerade binationalen Ehepaaren empfiehlt Rechtsanwältin Christina Gehrig von der Kanzlei Hasselbach, einen Ehevertrag aufzusetzen, in dem man festlegt, welches Recht bei einer etwaigen Scheidung anwendbar sein soll.
Hier wird nämlich in der Regel nicht an die Staatsangehörigkeit, sondern an den gewöhnlichen Aufenthalt des Paares angeknüpft. «Der kann sich ganz schnell ändern. Wenn man sechs Monate lang seinen Lebensmittelpunkt in einem anderen Land hat, dann ist in der Regel das Recht dieses Landes anwendbar», betont die Kölner Familienrechtlerin.
Auch wenn eine internationale Heirat komplizierter ist als die eines deutschen Paares – unmöglich ist sie nicht. Für die meisten Paare ist da, wo ein Wille beziehungsweise die Liebe ist, auch ein Weg. So ist beinahe jede dritte Ehe, die bei Frank Müsken im Standesamt der Stadt Kassel vorgenommen wird, eine internationale.
Fotocredits: Andrea Warnecke,Foto Schatzkiste,-,Andrea Warnecke
(dpa/tmn)