Berufsbedingter Umzug: Ab Februar höhere Beträge absetzbar

Berlin (dpa/tmn) – Wer berufsbedingt umziehen muss, kann die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Im kommenden Jahr erhöhen sich die Beiträge für die Umzugspauschale: Für Singles liegen sie ab dem 1. Februar 2017 bei 764 Euro, für Verheiratete bei 1528 Euro.

Sind weitere Familienmitglieder vom Umzug betroffen – beispielsweise Kinder – können Steuerzahler für sie dann je 337 Euro in ihrer Einkommensteuererklärung als sonstige Umzugskosten angeben. Darauf macht der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine aufmerksam.

Voraussetzung für die Anrechnung der vollen Pauschale: Der Arbeitnehmer zieht berufsbedingt aus seiner alten Wohnung in eine neue. Sollte er vorher keine eigene Wohnung gehabt haben, etwa weil er aus dem Elternhaus auszieht, reduziert sich die Pauschale auf 30 Prozent bei Verheirateten und auf 20 Prozent bei Singles.

Bis zur Erhöhung im Februar 2017 gelten folgende Beträge: Für Umzüge ab dem 1. März 2016 können Singles pauschal 746 Euro geltend machen, für Verheiratete sind es 1493 Euro, für weitere Familienmitglieder je 329 Euro.

Fotocredits: Ralf Hirschberger

(dpa)

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