Bei Steuernachzahlung Einspruch gegen Zinshöhe einlegen

Berlin (dpa/tmn) – Verlangt der Fiskus für eine Steuernachzahlung Zinsen, sollten Steuerzahler gegen die Zinshöhe Einspruch erheben. Die Finanzämter berechnen derzeit sechs Prozent pro Jahr.

«Aufgrund des deutlich niedrigeren Marktzinses stellen sich viele Steuerzahler die Frage, ob die Zinshöhe noch verfassungsgemäß ist», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Sie verweist auf ein Verfahren, das dem Bundesfinanzhof vorliegt (Az.: I R 77/15) und rät: «Betroffene Steuerzahler können sich auf das Revisionsverfahren beziehen und Einspruch gegen den hohen Zinssatz einlegen.»

Wer das Ruhen des Verfahrens beantragt, müsste zwar die Zinsen zunächst in voller Höhe zahlen. Doch je nach Entscheidung der Richter könnte sich der Steuerbescheid später noch ändern. Sollten die Gerichte den Zinssatz als zu hoch beurteilen, können Steuerzahler unter Umständen sogar Geld zurück bekommen.

Den Einspruch müssen Steuerzahler binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides schriftlich beim Finanzamt einlegen – dafür reicht ein formloses Schreiben aus. Denn die Finanzämter haben dafür kein eigenes Formular. Als Begründung für den Einspruch genügt es, wenn man auf das laufende Verfahren verweist.

Fotocredits: Frank Leonhardt

(dpa)

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