Köln – Wenn es mit eigenem Nachwuchs nicht klappt, oder wenn man das Kind des Partners annehmen soll: die Gründe für eine Adoption sind unterschiedlich. «Diese Entscheidung muss reiflich überlegt sein», sagt Wolfgang Köhler von der Zentralen Adoptionsstelle im Landschaftsverband Rheinland.
Denn ein Zurück gibt es nicht. Durch die Adoption wird das Kind vollwertiges Mitglied in der neuen Familie. Ob ein Stiefkind oder ein fremdes Kind adoptiert werden soll: Interessenten müssen sich grundsätzlich an die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter, die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter oder die anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen freier Träger wie etwa die Diakonie oder den Sozialdienst katholischer Frauen wenden.
Wer ein Kind adoptieren möchte, muss mindestens 25 Jahre alt sein – ein Höchstalter gibt es nicht. «Allerdings sollte es für das Wohl des Kindes einen Altersabstand geben, der einem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entspricht», sagt Köhler. Kinderlos sein müssen Adoptiveltern nicht. «Es kann sogar wünschenswert sein, dass das adoptierte Kind mit Geschwistern aufwächst – das hängt aber immer vom Einzelfall ab», betont Birgit Zeller, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter.
Prinzipiell läuft das Verfahren so: Nachdem Kontakt mit den Vermittlungsstellen aufgenommen wurde, finden dort Bewerbergespräche statt. «Das können zwischen vier und sechs Gespräche sein», erläutert Köhler. Dabei setzen sich erfahrene Sozialarbeiter mit den Adoptionswilligen zusammen. Ausgelotet wird, welche Erwartungen die potenziellen Adoptiveltern haben, wie flexibel und belastbar sie sind und mehr.
«Die meisten Interessenten wollen einen Jungen oder ein Mädchen im Kleinkindalter, vorzugsweise einen Säugling», sagt Köhler. Kommen die Sozialarbeiter zu dem Ergebnis, dass die Bewerber als Adoptiveltern geeignet sind, dann beginnt die Zeit des Wartens, bis ihnen ein passendes Kind vorgeschlagen werden kann. Die Gespräche mit Adoptionswilligen können aber auch in Ausnahmefällen zu dem Ergebnis führen, dass die Fachleute von einer Adoption abraten. «Ein möglicher Ausschlussgrund ist etwa eine schwere psychische Erkrankung eines potenziellen Adoptivelternteils», erklärt Köhler.
Bevor es zur Adoption kommt, wird das Kind den künftigen Adoptiveltern in der Regel erst für einige Zeit in Pflege gegeben. Voraussetzung für die Adoption ist die Prognose, dass die Adoption für das Kind das Beste ist – und die Prognose, dass zwischen den Beteiligten ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Diese Prognose geben die Sozialarbeiter der Adoptionsvermittlungsstellen, die das Verfahren begleiten.
Dann müssen die künftigen Adoptiveltern einen Antrag beim Familiengericht stellen. «Der Antrag muss notariell beurkundet sein», sagt der Jurist Martin Wahlers von der Kanzlei Dingeldein Rechtsanwälte in Darmstadt. Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht per Beschluss die Adoption aus. Wie lange ein solches Verfahren insgesamt dauert, lässt sich allgemein nicht sagen.
Auf jeden Fall kostet ein solches Verfahren Geld. Bei Inlandsverfahren summieren sich laut Köhler die Kosten einschließlich Notar- und Gerichtsgebühren auf einige Hundert Euro. Deutlich teurer wird es bei Auslandsadoptionen, erklärt Köhler: «Unter dem Strich können Kosten von bis zu 20000 Euro zusammenkommen – inklusive Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen und dergleichen.»
Service:
Eine Übersicht über die zentralen Adoptionsstellen in den Bundesländern bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter.
Fotocredits: Julian Stratenschulte
(dpa/tmn)