Ehegattensplitting trotz räumlicher Trennung möglich

Münster – Ehepaare, die zwar räumlich getrennt leben, aber eine intakte Ehe führen, können bei der Steuererklärung das Ehegattensplitting nutzen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden (Az.: 7 K 2441/15).

«Können die Ehegatten plausibel nachweisen, dass die Ehe intakt ist, obwohl beide Partner räumlich getrennt leben, so muss das Finanzamt den günstigen Splittingtarif akzeptieren», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Im Urteilsfall zogen die Ehefrau und der Sohn im Jahr 2001 aus dem gemeinsamen Familienheim aus, während der Ehemann dort wohnen blieb. Im Streitjahr 2012 veranlagte das Finanzamt das Ehepaar zunächst gemeinsam zur Einkommensteuer.

Eine Betriebsprüfung ergab jedoch, dass die Voraussetzungen für das Ehegattensplitting nicht mehr vorlägen, da das Ehepaar seit Jahren sowohl räumlich als auch wirtschaftlich getrennt lebe. Folglich wurden beide Eheleute einzeln zur Einkommensteuer veranlagt.

Das Ehepaar wandte dagegen ein, dass die Ehe weiterhin Bestand habe. Der Auszug der Ehefrau und des Sohnes sei auf familiäre Spannungen mit der Mutter des Ehemanns zurückzuführen, die damals im gleichen Haus wohnte. Dennoch traf man sich regelmäßig und unternahm gemeinsame Aktivitäten sowie Urlaube. Zudem gab es während dieser Zeit keine anderen Partner, und man plane wieder zusammenzuleben.

Die Schilderungen der Eheleute und die Vernehmung des gemeinsamen Sohnes konnten das Finanzgericht letztlich davon überzeugen, dass eine intakte Ehe vorliegt. Auch eine wirtschaftliche Trennung durch separate Konten sei in der heutigen Zeit häufig vorzufinden und lasse keine Rückschlüsse auf das Eheleben zu, so die Finanzrichter.

Ehepaare mit ähnlicher Situation können auch bei räumlicher Trennung weiterhin das Ehegattensplitting verlangen. «Allerdings sollten dann auch entsprechende Anhaltspunkte aufgezeigt werden können, die eine intakte Ehe dokumentieren», empfiehlt Klocke. Dies können beispielsweise gemeinsame Urlaubsfahrten sein.

Fotocredits: A3528 Armin Weigel
(dpa/tmn)

(dpa)

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