Von Anfang an: Betriebliche Altersversorgung für Einsteiger

München (dpa/tmn) – Eine gesetzliche Rente wird es vermutlich zwar auch künftig noch geben. Ob sie aber ausreicht, um im Alter finanziell über die Runden zu kommen, ist ungewiss. Die Angst vor Altersarmut beschäftigt heutzutage selbst Berufseinsteiger.

Doch junge Leute können gegensteuern. Das hat die Münchner Vermögens- und Altersvorsorgeberaterin Vera Moll von Novethos Financial Partners beobachtet. Je eher sie fürs Alter sparen, desto besser. Eine Variante hierbei ist die betriebliche Altersversorgung (bAV). «Wer in einem Betrieb anfängt und Anspruch auf eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge hat, sollte sie so früh wie möglich nutzen», rät Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW.

Die klassischen Betriebsrenten sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Er selbst legt die Höhe des Betrags fest, den er für seine Mitarbeiter zurücklegt. «Die bAV ist mittlerweile ein Instrument geworden, mit dem Unternehmen Beschäftigte an sich binden», erklärt Moll.

Seit Januar 2002 haben gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, von ihrem Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung einzufordern – wenn sie bereit sind, auf Entgelt zu verzichten. «Hier ist aber nicht die Frage entscheidend, wann junge Menschen mit der bAV anfangen, sondern vielmehr, ob sie im Rahmen der bAV sparen sollten», betont Scherfling. Denn die bAV stehe in Konkurrenz zu anderen Anlagemöglichkeiten.

Alternativen wären staatlich geförderte Produkte wie die Riester-Rente, aber auch ungeförderte Möglichkeiten wie Fondssparpläne oder private Rentenversicherungen. «Hier sollte jeder Arbeitnehmer prüfen, welche Form der Altersvorsorge für ihn am sinnvollsten ist», sagt der Verbraucherschützer. Moll weist darauf hin, dass auch etwa über einen ETF-Sparplan gespart werden kann. «Das Wichtigste ist, überhaupt mit der Vorsorge zu starten.»

Wer sich für die bAV entscheidet, hat einen Vorteil: Nicht nur das zu versteuernde Einkommen sinkt, auch die Beiträge für Renten- und Krankenversicherung werden niedriger. «Die betriebliche Altersversorgung lohnt sich oft besonders dann, wenn der Chef zum Beitrag noch Geld beisteuert», sagt Martin Schulz von der Stiftung Warentest.

Arbeitnehmer haben das Recht auf Entgeltumwandlung – also aus eigenen Mitteln im Rahmen der bAV zu sparen. Derzeit dürfen Arbeitnehmer bis zu 2976 Euro jährlich bzw. 248 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei von ihrem Bruttogehalt in eine betriebliche Altersversorgung investieren. «Das sind vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West in der gesetzlichen Rentenversicherung», erläutert Scherfling. Bei einem bAV-Vertrag gibt es verschiedene Varianten. «Hier ist für Arbeitnehmer wichtig zu wissen, dass es keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Durchführungsweg gibt, sondern dass der Arbeitgeber in Grenzen einen bestimmten Weg vorgeben kann.»

Weit verbreitet ist die Direktversicherung. «Sie ist für Arbeitgeber unkompliziert», erläutert Schulz. Die Unternehmen überweisen die Beiträge, um die Verwaltung kümmert sich die Versicherung. Bei der Direktversicherung handelt es sich meist um eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Beschäftigten abschließt. «Oft besteht zudem über den Arbeitgeber ein Gruppenvertrag, der den Mitarbeitern günstige Sonderkonditionen bietet, die im privaten Bereich nicht genutzt werden können», sagt Moll.

Wer den Job wechselt, kann die Direktversicherung beim neuen Arbeitgeber fortführen – und zwar ohne neue Abschlusskosten. Voraussetzung hierfür: «Der alte und neue Versicherer sind dem Übertragungsabkommen des Versicherungsverbandes GDV beigetreten», betont Schulz. Neben der Direktversicherung gibt es noch vier weitere Möglichkeiten bei einem bAV-Vertrag: Direktzusage der Firma an den Beschäftigten, Unterstützungskasse, Pensionskasse oder Pensionsfonds.

Allerdings hat die bAV auch Nachteile: In der Ansparphase ist der Arbeitnehmer entlastet, in der Rentenzeit aber belastet. «Die später gezahlte Rente muss zu 100 Prozent mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden», erklärt Scherfling. Außerdem müssen gesetzlich Krankenversicherte auf bAV-Renten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Ist der Rentner privat krankenversichert, werden auf die bAV lediglich Steuern fällig.

Der Verbraucherschützer weist auf einen weiteren Nachteil hin: So führe die Sozialabgabenfreiheit dazu, dass bestimmte Leistungen wie Kranken-, Eltern- und Arbeitslosengeld sowie nicht zuletzt auch die Höhe der gesetzlichen Rente geringer ausfallen.

Fotocredits: Christin Klose

(dpa)

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