Rentenerhöhung: So geht Geldsparen bei der Steuererklärung

Rentenerhöhung: So geht Geldsparen bei der Steuererklärung

Im März hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles den Rentnern in Deutschland eine Freude gemacht: Seit Juli sind die Renten in der Bundesrepublik gestiegen. Auch wenn die Erhöhung ein Grund zur Freude ist, stehen viele Rentner damit vor neuen Herausforderungen: Sie sind wieder steuerpflichtig.

Spezialvorschriften bei der Steuererklärung für Rentner

Die Renten in Deutschland sind im Juli um gut fünf Prozent gestiegen. Während es im Osten der Bundesrepublik 5,95 Prozent mehr Rente gibt, dürfen sich die Pensionäre im Westen Deutschland immerhin über 4,25 Prozent mehr freuen. Diese freudige Nachricht dürfte bei vielen Rentnern jedoch Verunsicherung hervorgerufen haben. Der Grund: Mit der Erhöhung der Rente sind viele deutsche Rentner wieder in die Steuerpflicht gerutscht. Mehr Informationen zum Thema Steuerpflicht bei Rentnern erhält man in dieser Übersicht im Magazin gelbeseiten.de.

Allerdings: Obwohl die Angaben innerhalb der Einkommenssteuererklärung genauso umfassend sind wie bei anderen Steuerzahlern, gelten für Rentner Spezialvorschriften und gewisse Vorzüge.

Wer jetzt fleißig Belege sammelt, kann seine Steuerlast deutlich verringern. Der erste Schritt lautet allerdings: Rente prüfen. Fallen durch die Rentenerhöhung überhaupt Steuern an?

Die persönlichen Faktoren sind bestimmend

Ob mit der erhöhten Rente Steuern anfallen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. So spielt zum Beispiel das Jahr des Renteneintritts eine große Rolle, da daran die Höhe der Einkommenssteuer gemessen wird.

Wer sicher weiß, dass er wieder Steuern zahlen muss, sollte in jedem Fall anfangen, Belege zu sammeln, um alle Ausgaben zu dokumentieren. Denn mit gewissen Belegen können Pensionäre dank der Spezialvorschrift die Last ihrer Rentensteuern drücken.

Was das Finanzamt berücksichtigt

Zu diesen Spezialvorschriften und Vorzügen zählt das Finanzamt etwa:

  • Aufwendungen für vom Arzt verschriebene Kuren
  • Gesundheitsausgaben wie beispielsweise 30 Cent je gefahrenen Kilometer zum Arzt
  • Steuerminderungen bei Behandlungskosten, an der sich die Krankenkasse nicht beteiligt
  • Beiträge für die gesetzliche Pflege- und Krankenversicherung

Als Voraussetzung gilt: Die notwendigen Ausgaben überschreiten die zumutbare Eigenbelastung. Wie hoch diese Grenze liegt, entscheiden persönliche Umstände wie die Höhe der Einkünfte, die Anzahl der Kinder und der Familienstand.

Bild: Thinkstock, 478445730, iStock, dolgachov

 

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