Taxifahrt in Ersatzhotel: Veranstalter muss bezahlen

München – Wenn Urlauber wegen Mängeln das Hotel wechseln müssen, bekommen sie vom Reiseveranstalter auch die Kosten für die Taxifahrt dorthin ersetzt. Das hat das Amtsgericht München entschieden.

In dem verhandelten Fall hatte eine Frau eine Pauschalreise nach Hurghada in Ägypten gebucht. In dem Hotel lagen ihrer Meinung nach mehrere Mängel vor: unter anderem Baulärm, Befall durch Käfer, schlechtes Essen und ein verschmutzter Strand. Deshalb durfte sie in ein anderes Hotel umziehen. Dabei fielen zehn Euro Taxikosten an. Das Geld dafür wollte die Frau vom Veranstalter erstattet bekommen. Daneben verlangte sie eine Minderung des Reisepreises.

Das Gericht gab der Frau in den meisten Punkten Recht. Der Reisepreis wurde um 30 Prozent gemindert. Zudem musste der Veranstalter die Kosten für das Taxi bezahlen (Az.: 274 C 18111/15). Über den Fall berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell».

Fotocredits: Stefan Sauer
(dpa/tmn)

(dpa)

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