Erfurt (dpa/tmn) – Ohne Rücktrittsversicherung lässt sich eine gebuchte Pauschalreise häufig nicht ohne Stornogebühren absagen. Es gibt jedoch eine Alternative.
Wenn etwas dazwischenkommt und man selbst den Urlaub nicht antreten kann, ist es manchmal erlaubt, die Reise an eine Ersatzperson abzutreten. Dafür muss jedoch die Option «Namensänderung» oder «Name Change» bestehen, wie die Verbraucherzentrale Thüringen mitteilt. Ob die Möglichkeit eingeräumt wird, können Reisende beim Veranstalter erfragen oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen.
Für die Übertragung der Reise auf eine andere Personen werden Gebühren fällig, üblich sind rund 30 Euro. Wichtig ist, dass die Ersatzperson noch rechtzeitig ein Visum bekommt, falls dies nötig ist, und sich um eventuell nötige Impfungen kümmern kann.
Daneben gibt es auch Internetportale, die sich auf das Weiterverkaufen von Reisen spezialisiert haben. Dort stellt man gegen eine Provisionsgebühr ein Inserat ein und verkauft seine gebuchte Reise. Auch so spart man sich die Stornokosten. Der Veranstalter kann dem Weiterverkauf zwar widersprechen, das geschehe aber selten, so die Verbraucherzentrale.
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(dpa)