Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Wenn ein Flug ausfällt, weil die Maschine auf einer anderen Strecke eingesetzt wird, steht den Passagieren eine Entschädigung zu. Das gilt auch, wenn ein Blitzschlag der Grund für den Ausfall der Flugzeugs war. So entschied das Landgericht Frankfurt.
In dem verhandelten Fall wollten die Kläger von Frankfurt nach Hanoi fliegen. Doch sie kamen erst zwei Tage später als geplant dort an. Der Grund: Die Airline hatte ihr Flugzeug als Ersatz für einen anderen Flieger nach Saigon eingesetzt, der durch einen Blitz beschädigt worden war. Zwar könnten Wetterbedingungen ein außergewöhnlicher Umstand sein, der die Airline im Fall einer Verspätung von einer Entschädigung entbindet, erklärte das Gericht. Doch in diesem Fall beruhte die Verzögerung der Hanoi-Maschine nicht auf den Blitzen – sondern auf der Entscheidung der Airline, das Flugzeug woanders einzusetzen (Az.: 29 C 3128/14 (21)). Die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht berichtet in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» über den Fall.
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(dpa)