Kassel – Ein Ausweis ist für jeden Deutschen ab 16 Jahren Pflicht. Aber nicht nur Behördenmitarbeiter werfen gerne einen Blick darauf.
Manche Hotels oder Banken wollen den Personalausweis für ihre Unterlagen kopieren oder das Dokument soll im Fitnessstudio als Pfand hinterlegt werden. Dabei enthält es sensible Daten. Fragen und Antworten rund um den Personalausweis.
Vor wem muss ich mich ausweisen?
Beamte von Polizei, Zoll, Ordnungsamt und Steuerfahndung können das Vorzeigen des Ausweises verlangen. Dennoch: «Es besteht keine Pflicht, das Dokument jederzeit bei sich zu führen», stellt Matthias Taube, Ministerialrat im Bundesinnenministerium, klar.
Auch wenn Hotels oder Geschäfte auf Melde- oder Jugendschutzrecht verweisen und den Ausweis sehen oder gar kopieren wollen – ein Recht darauf haben sie nicht, sagt Taube. Im Zweifel kaufe der Kunde dann keinen Alkohol. Bei Gästen aus dem Inland können Betriebe auf einem
Meldeschein persönliche Angaben wie die Adresse festhalten.
Darf ich meinen Personalausweis kopieren?
«Das ist eine heikle Angelegenheit», erklärt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Bürger dürfen
Kopien des eigenen Personalausweises anfertigen oder anfertigen lassen. Diese müssen aber als solche erkennbar sein, so Solmecke.
Zur Sicherheit empfiehlt Ministerialrat Taube, auf Kopien sensible Informationen wie die Zugangs- und Seriennummer, die maschinenlesbare Zone und den personalisierten Sicherheitsfaden zu schwärzen.
Für Banken und Versicherungen gelten andere Regeln: Zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität müssen diese Unternehmen fünf Jahre lang wichtige
Daten ihrer Kunden aufbewahren. Dafür können sie eine ungeschwärzte Kopie des Ausweises anfertigen.
Darf ich den Ausweis als Pfand hinterlegen?
«Prinzipiell ja, aber zumindest wenn man die e-ID-Funktion freigeschaltet hat, ist das keine gute Idee», so Prof. Gerrit Hornung von der Universität Kassel. Durch die kontaktlose Schnittstelle, die zur Authentisierung und elektronischen Signatur genutzt werden kann, sei das Missbrauchspotenzial noch höher als bei unnötigen Kopien oder Scans, warnt auch Rechtsanwalt Solmecke.
Seit 2010 dürfen ausschließlich die zur Identitätsfeststellung befugten Behörden vom Ausweisinhaber verlangen, den
Ausweis aus der Hand zu geben. «Sollten Pfandleiher oder Vermieter Kunden also auffordern, ihren Ausweis als Pfand zu hinterlegen, können sie das verweigern und auf andere Wertgegenstände verweisen», so Solmecke.
Was muss ich beachten, wenn ich den Personalausweis online nutze?
Durch den Chip in der Ausweiskarte können Nutzer sich im Internet und an Automaten elektronisch identifizieren. Weil die digitale Weitergabe von Daten eine sensible Angelegenheit ist, ist der Vorgang auch besonders geschützt. «Der elektronische Personalausweis hat zwei Sicherungsmittel: Einmal muss man den Ausweis tatsächlich in der Hand haben und andererseits muss man eine selbstgewählte sechsstellige PIN kennen», erklärt Professor Gerrit Hornung.
Dennoch empfiehlt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf seiner
Online-Plattform, sorgsam mit der elektronischen Identität umzugehen. Insbesondere sollen Nutzer auf ihrem Lesesystem zusätzliche Virenscanner installieren. Nach der Identifizierung beim Diensteanbieter werde der Ausweis am besten umgehend vom Gerät entfernt, so die Experten der Bundesbehörde.
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(dpa/tmn)