Das erste Konto – worauf Eltern und Kinder achten sollten

Potsdam – Für den Sparbeitrag von Oma und Opa, das Taschengeld von den Eltern oder erst für das erste selbst verdiente Geld – wann ist der beste Zeitpunkt für das erste eigene Konto? 

«Sie können im Prinzip schon sehr früh damit anfangen», sagt Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Potsdam. «Vor einem Alter von zehn Jahren ist das aber nicht unbedingt sinnvoll.»

Der Grund: Für jüngere Kinder ist der Umgang mit Geld in der Regel etwas Abstraktes. «Die freuen sich oft mehr, wenn sie das Taschengeld direkt von den Eltern ausgezahlt bekommen», sagt Schaarschmidt. Denn dadurch werde das etwas sperrige Thema für Kinder erfahrbar. «Münzen kann ich schließlich in der Hand halten.»

Zuerst ein Sparkonto

Ähnlich sieht das Niels Nauhauser von der
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: «Ein Girokonto braucht man im Grunde erst, wenn regelmäßige Einkünfte bezogen oder Zahlungen wie Miete, Stromrechnungen oder Abos zu leisten sind», erklärt der Finanzexperte. «Also mit dem ersten Nebenjob, mit der Ausbildung oder wenn man bei den Eltern auszieht.»

Banken und Sparkassen bieten Konten aber auch schon für jüngere Kunden an. Sparkonten gibt es sogar für alle Altersstufen, ein eigenes Kinderkonto frühestens ab dem siebten Lebensjahr, erklärt der Bundesverband deutscher Banken.

Erst ab diesem Alter sind Kinder beschränkt geschäftsfähig. Die Eltern tragen dennoch die Verantwortung, bis das Kind volljährig ist. In der Regel werden die Konten minderjähriger Kunden daher ausschließlich auf Guthabenbasis geführt.

Kontoführung sollte gratis sein

Bei der Suche nach dem passenden ersten Konto ist es sinnvoll, den Blick über den Tellerrand zu wagen. Denn nach Ansicht der
Stiftung Warentestlohnt sich die Hausbank der Eltern nur dann, wenn wirklich alle
Kriterien passen. Immer wichtig aus Sicht der Experten: Die Kontoführung für das Kinderkonto sollte gratis sein, und auch für die Karte zum Konto sollten keine Gebühren anfallen.

Weiterer wichtiger Punkt: «Die Bank sollte erreichbar sein am Wohnort», sagt Schaarschmidt. «Wichtig sind in jedem Fall genügend Automaten fürs kostenlose Geldabheben.» Wer auf dem Land lebe, seine Direktbank dort aber keine Automaten aufgestellt habe, müsse mit hohen Kosten rechnen. Denn Abhebungen an fremden Automaten können bis zu fünf Euro pro Abhebung kosten.

Für Auslandsreisen – zum Beispiel bei einem Schüleraustausch – ist eine Kreditkarte sinnvoll. Für Minderjährige gibt es meist Prepaid-Karten, die mit Guthaben aufgeladen werden können. Eine normale Kreditkarte gibt es nur für Volljährige. Bei beiden Kreditkartenarten sind die Konditionen laut Stiftung Warentest sehr unterschiedlich, von kostenfrei bis 42 Euro im Jahr.

Zinsen für Guthaben sind, wie auch bei Konten für Erwachsene, derzeit meistens nicht die Rede wert. Nach Angaben der Stiftung Warentest gibt es selten mehr als 0,5 Prozent – eher weniger. Höhere Zinsen bieten meist regionale Banken. Einige Sparkassen zum Beispiel zahlen 3 Prozent Zinsen für Einlagen bis maximal 1000 Euro. Die Berliner Volksbank gewährt 1,25 Prozent für maximal 1250 Euro, die Hamburger Volksbank gibt 3 Prozent für Guthaben bis 500 Euro.

Auf Alter achten

Eine Einschränkung gibt es aus Sicht von Verbraucherschützer Nauhauser bei Konten von Filialbanken: Sie sind zwar für Jugendliche meist kostenfrei. «Allerdings kann das nach Wegfall bestimmter Voraussetzungen wie dem Alter oder dem Ende der Ausbildung extrem teuer werden.»

Eine Alternative sind Girokonten bei Direktbanken. «Die haben überdies den Vorteil, dass man sich nicht auf die üblichen Verkaufsgespräche in der Filiale einlassen muss», erklärt Nauhauser. «Wer wenig Geld hat, braucht in der Regel weder Bausparvertrag noch Rentenversicherung.»

Auch einzelne
Dienstleistungen können ins Geld gehen: So werden bei manchen Konten Gebühren für Überweisungen fällig. Manche Geldinstitute stellen dafür 1,50 Euro in Rechnung. Unter Umständen ist es daher sinnvoll, gleich ein Online-Konto zu eröffnen. Hier können die Jugendlichen nicht nur den Kontostand checken, sondern auch Überweisungen selbst tätigen, raten die Warentester.

Minderjährige brauchen Zustimmung der Eltern

Minderjährige brauchen für die Einrichtung eines Girokontos die Zustimmung ihrer Eltern. Unterschreiben müssen den Antrag in der Regel beide Elternteile, erklärt die Stiftung Warentest. Außerdem ist die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes notwendig.

Ob eine Vollmacht reicht und somit nur ein Elternteil anwesend sein muss, hängt vom Geldinstitut ab. Sind Eltern getrennt, geschieden oder ist einer verstorben, geht der Sorgeberechtigte mit dem Kind zur Bank. Mitunter will diese dann aber die Sorgerechtsbestätigung, Scheidungs- oder Sterbeurkunde sehen.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

(dpa)

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