Regeln rund um den Organspendeausweis

Köln – Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach wollen eine Neuregelung der Organspende auf den Weg bringen. Wie ist die Organspende bisher organisiert und was können Menschen tun, die nach ihrem Tod ein Organ spenden wollen?

Aktuell kann man auf einem Organspendeausweis eintragen, ob und welche Organe man nach dem Tod spenden möchte. Den Ausweis sollte man stets mit sich tragen. Die wichtigsten Fakten rund um den Organspendeausweis im Überblick:

Wo gibt es den Ausweis?

Erhältlich ist das Dokument bei verschiedenen Organisationen wie der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) oder der
Deutschen Herzstiftung, über das Infotelefon Organspende mit der Nummer 0800/90 40 400, bei der eigenen Krankenkasse oder in Arztpraxen und Apotheken.

Wer kann Organe spenden?

Eine Altersgrenze gibt es nicht, weder nach oben noch nach unten. Bis zum 14. Lebensjahr entscheiden die Eltern über eine Organspende ihrer Kinder, danach können Jugendliche der Spende selbst widersprechen und ab dem 16. Geburtstag zustimmen.

Gibt es medizinische Ausschlussgründe?

Je nach Einzelfall ja, so die BZgA: eine überstandene Tuberkulose etwa oder bestimmte Krebserkrankungen. Diese sollten Organspender daher auf dem Ausweis unter «Anmerkungen/Besondere Hinweise» eintragen.

Kann ich nur bestimmte Organe spenden?

Ja. Auf der Rückseite des Ausweises können Besitzer entweder die Organe auflisten, die sie spenden wollen. Oder sie schließen bestimmte Organe ausdrücklich von der Spende aus.

Gibt es den Organspendeausweis auch digital?

Nicht direkt. Auf vielen Smartphones gibt es zwar die Möglichkeit, Gesundheitsdaten für den Notfall einzutragen. Weil dort die eigenhändige Unterschrift fehlt, ist das laut BZgA aber nicht rechtsverbindlich – anders als beim Organspendeausweis auf Papier.

Was ist, wenn ich nicht oder nicht mehr spenden will?

Der Ausweis lässt sich auch nutzen, um der Organspende ausdrücklich zu widersprechen. Außer auf dem Stück Papier sind die Informationen nirgendwo hinterlegt oder gespeichert. Wer seine Meinung ändert, kann den Ausweis also einfach vernichten und einen neuen ausfüllen.

Was würde eine Widerspruchslösung bedeuten?

Der neue Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach und anderen sieht eine sogenannte Widerspruchslösung vor. Das heißt im Grundsatz, dass man automatisch Organspender im Fall des Hirntods ist, wenn man nicht zu Lebzeiten widersprochen hat. Der Antrag zielt auf eine ergebnisoffene Debatte ohne Fraktionszwang im Bundestag über eine Neuregelung der Organspende ab.

Fotocredits: Daniel Maurer
(dpa/tmn)

(dpa)

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